| 17.10.2023
Das Gebäudeenergiegesetz regelt die energetischen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäuden.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gibt ese seit dem 1. November 2020.
Das GEG regelt die energetischen Anforderungen an Gebäude.
Das GEG hat dabei die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinpargesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) abgelöst beziehungsweise die darin geltenden Bestimmungen teilweise zusammengefasst.
Am 01. Januar 2024 tritt eine Novelle des Gesetzes in Kraft. Die GEG-Novelle sieht vor allem Neuerungen beim Kauf und Tausch von Heizungsanlagen vor. Deshalb wird das GEG oft auch als „Heizungsgesetz“ bezeichnet.
Quelle: IVD, Jörg, Utrecht