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| 05.11.2024

Warnung vor überzogenen Erwartungen

Warnung vor überzogenen Erwartungen

Am 03.09.2024 startete das neue Förderprogramm „Jung-kauft-Alt“, mit dem der Erwerb von Bestandsimmobilien durch junge Familien unterstütz werden soll. Der IVD begrüßt, dass die Bundesregierung damit ihre Ankündigung, die sie beim Wohn-Gipfel am 25. September vergangenen Jahres gemacht hat, endlich in die Tat umsetzt.

Doch leider wiederholt man bei „Jung-kauft-Alt“ den gleichen Fehler, wie bei der Neubau- förderung „Wohneigentum für Familien“ (WEF).

Die Einkommensgrenzen und zinsverbilligten Förderdarlehen sind viel zu niedrig, um die sehr hohen Anforderungen an die Energieeffizienz erfüllen zu können. Der Ansatz, Wohneigentumsförderung mit klimapolitischen Zielen zu verbinden, ist ja vernünftig. Aber wenn man die Förderung daran knüpft, dass das erworbene Haus mit der Energieeffizienzklasse F, G oder H innerhalb von viereinhalb Jahren auf EH 70 EE gebracht werden muss, geht das an der Lebensrealität der Zielgruppe, junge Familien, komplett vorbei.

Von dem zinsverbilligten „Jung-kauft-Alt“-Darlehen in Höhe von 100.000,00 € werden ein Großteil für die vorgeschriebene energetische Sanierung gebraucht – für den Hauskauf selbst bleibe von der Förderung dann nicht mehr viel übrig. Auch Einkommensgrenzen sind zu niedrig angesetzt. Eine Familie mit einem Kind darf nach den Förderrichtlinien höchstens 90.000 Euro Jahreseinkommen verdienen, um einen zinsvergünstigten Kredit zu erhalten. Die Einkommensgrenzen müssen weg.

Die erneute klimapolitische Überfrachtung eines Programms, das eigentlich dem Ziel der Wohneigentumsförderung dienen soll, ist besonders bedauerlich, weil im „Jung-kauft-Alt“-Prinzip noch viel mehr Potenzial steckt:

Eigentumspolitisch, weil der Erwerb eines alten Hauses für junge Familien in der Regel deutlich leistbarer ist als ein Neubau. Städtebaulich, weil mit der Förderung von Bestandshäusern dem so genannten „Donut-Effekt“ mit verkümmernden Ortskernen und einer wachsenden Ortsrandbebauung inklusive Bodenversiegelung entgegengewirkt wird. Und natürlich auch umweltpolitisch, weil der Zeitpunkt des Eigentümerwechsels geradezu ideal ist, um auch energetische Sanierungsmaßnahmen durchzuführen.

Mit den hoch geschraubten energetischen Anforderungen für die Gewährung von zinsverbilligten Darlehen wird jedoch der Dreiklang aus Eigentumsförderung, städtebaulicher Steuerung und Klimaschutz-Effekten nicht funktionieren.

Quelle: IVD West

            Jörg Utrecht

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