| 27.07.2022
Zum 01. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer in Kraft treten. Statt der Einheitswerte werden dann in den meisten Bundesländern die Grundsteuerwerte der Besteuerung zugrunde gelegt, in einigen Bundesländern nur die Fläche. Jeder Eigentümer eines Grundstücks muss daher ab 01. Juli 2022 eine entsprechende Steuererklärung abgeben.
Ab Mai erhalten alle Eigentümer/innen von Wohngrundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft ein individuelles Schreiben mit allen Informationen und Daten, die der Finanzverwaltung verfügbar sind, als Ausfüllhilfe für die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“. Vom 01. Juli bis 31. Oktober 2022 muss die Feststellungserklärung digital (ELSTER) beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne an unsere Mitarbeiter wenden.
UPDATE: Die Eigentümer von Immobilien haben jetzt bis zum 31.01.2023 Zeit, ihre Grundsteuererklärung abzugeben.