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| 06.09.2024

IVD informiert, was Vermieter und Mieter jetzt tun müssen

IVD informiert, was Vermieter und Mieter jetzt tun müssen

Ab dem 1. Juli 2024 ist es für Vermieter nicht mehr möglich, die Kosten der TV-Versorgung mit ihren Mietern pauschal als Betriebskosten abzurechnen. Mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wurde das sogenannte Nebenkostenprivileg abgeschafft.

Von der Abschaffung der generellen Umlagefähigkeit der TV-Kosten sind sowohl Hausverteilanlagen aus Kupfer-, Koaxial- und Glasfaserkabel als auch gemeinschaftliche Satelliten-Anlagen betroffen. Viele Vermieter haben darauf bereits mit der Kündigung des Versorgungsvertrages mit dem bisherigen Kabelfernseh-Anbieter reagiert, um nicht auf den dann nicht mehr umlagefähigen Kosten sitzen zu bleiben.

Mieter, die noch keine Alternative zu ihrer bisherigen TV-Versorgung haben, aber nicht darauf verzichten wollen, sollten entweder alternative Empfangsmöglichkeiten wie DVB-T2, Einzel-Satellitenanlagen oder IPTV in Betracht ziehen. Oder sie setzen sich mit ihrem Vermieter in Verbindung, der über folgende Optionen verfügt:

In Gebieten ohne Mietpreisbeschränkung könnte der Vermieter die Kosten für die TV-Versorgung übernehmen und sie in die Miete einpreisen, statt sie – wie bisher – über die Betriebskosten abzurechnen. Oder sie schließen mit dem bisherigen oder einem neuen Anbieter einen Rahmenvertrag ab.

Quelle: IVD West

            Jörg Utrecht

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